21. September 2014

NSU: Grübel auch du!

Der Nationalsozialistische Obergrund unternimmt alles, um große Teile des deutschen Volkes zu kriminalisieren, denn die Deutschen waren schon immer eine Tätervolk. So wundert es nicht, daß das Begehr nach Täter identifizierenden Merkmalen immer wieder auf das Butterbrot geschmiert wird, damit die Gesetze beschließenden Abgeordneten den deutschen Staatsbürger als kriminelles Element definieren dürfen müssen sollen tun.

Der Geheimdienst darf keine Datenbank über die Wohnverhältnisse und -beziehungen der Deutschen führen? Gründen wir halt die GEZ, die Geheimdienstliche Einwohner Zentraldatenbank.

Was? Es dürfen keine DNA-Profile unbescholtener Bürger in Datenbaken eingespeist werden? Dann erfinden wir mal die Frau, die an 120 Verbrechen überall in Deutschland beteiligt ist und laden alle Männer der Landkreise zu Pflichtspende für die DNA-Datenbank ein.

Was? Fingerabdrücke dürfen auch nicht erhoben werden, sofern man keines Verbrechens beschuldigt wird? Dann machen wir das via Personalausweisgesetz und biometrische Pflichtabgaben.

Der Einfallsreichtum des NSO kennt keine Grenzen und wird gnadenlos genutzt. Am Schluß ist es ganz einfach. Man recherchiert die wenigen Mitbürger, die sich der Kriminalisierung durch die an der Macht befindlichen Politiker entziehen, das müssen die sein, die zwingend etwas zu verbergen haben, also richtig schlimme Finger.


NSU-leaks könnten schädlich sein. Hoffentlich trifft es die Richtigen.

Gut. Recherchieren wir mal nach ihnen.

Es geht um eine Radom Vis, die in der Nachbarwohnung vom früheren Zschäpe-Domizil gefunden wurde, die mit der Nummer W01, also die zuerst gefundene und spurengesicherte Waffe. Mir dieser oder einer baugleichen oder bauähnlichen wurde auf den Polizistin Kieswetter geschossen. Verständlich, daß die Begehrlichkeit nach jeder Information zu menschlichen Anhaftungen groß sind.

Die Waffe wurde am 05.11.2011 gefunden und sauber in die Akten eingetragen. Vermutlich läßt sich DNA-Material finden. Daktyloskopische Spuren könnten vorhanden sein.

Fein, denkt sich die Polizei, dann haben wir ja den Beweis, nachdem wir jahrelang gesucht haben.

Frage 1:
Lassen sich an den Spuren W 01 bis W 11 DNA-fähiges Material sichern und ist dieses für eine vergleichende Untersuchung geeignet?
Frage 2:
Können an den Asservaten W 01 bis W 11 daktyloskopische Spuren gesichert werden und sind diese für eine vergleichende Untersuchung geeignet?
Frage 3:
Welchen waffenrechtlichen Grundlagen unterliegen die Spuren W 01 bis W 11?
Frage 4:
Können die Waffen anderen Straftaten zugeordnet werden?


Uns interessiert nur die W01, die anderen lassen wir mal außen vor, zumal ungeklärt ist, wie oft die deutsche Wunderwaffe, die Zauber-Ceska (W 04), Lauf, Verschluß, Nummer und Kennung der Spurensicherung wechselte, ehe sie pünktlich zum Karnevalsbeginn als deutsche Mörderwaffe des neuen Jahrtausends präsentiert wurde. Am 10.11.2011 geht der Sammelauftrag zwecks kriminaltechnischer bezüglich W01 bis W11 aus Zwickau raus. Unterschrift unleserlich, Fragestellung eindeutig. Wo sich die Waffen zu diesem Zeitpunkt befinden, geht aus dem Antrag auf kriminaltechnische Untersuchung nicht hervor. Schon wenige Stunden später Helau und Alaaf. Wir haben nach einigen Irrläufen auf den Laborfluren des BKA endlich eine passende Ceska gefunden.

Zur Radom Vis ist die Antwort eindeutig. Es wurden keine Treffer mit einem anderen Datensatz erzielt.

Doch wir werden stutzig, da die Zusatzinformation nicht ganz in das Licht akribisch ermittelnder Polizisten paßt.



Die übersandten Spuren sollen gem. Vermerk KT31 nicht erfasst, sondern nur recherchiert werden. Hinsichtlich möglicher weiterer Untersuchungen wird gebeten, mit KT31 erneut Kontakt aufzunehmen.

Auf der Waffe wurde DNA-Material gefunden, das womöglich einem Verbrecher zugeordnet werden kann, jenem, der den Mord Kieswetter verübte oder die Waffe beseitigen sollte. Und was lesen wir? Das verifizierte Material solle auf keinen Fall erfaßt, sondern nur verglichen werden, weil KT31 es so wünscht?

Die Spur darf zwar recherchiert, soll aber keinesfalls in Datensystemen gespeichert werden? Seltsam.

Nun fragen wir die Maus, die sich in Sach- und Lachgeschichten auskennt.

War hier womöglich der Wunsch der Vater des Gedanken? Ist eine wohlbekannte Person P1 in der Datenbank erfaßt? Wenn nein, dann ist diese Person zwingend durch Nichteinspeisung der Daten zu schützen.

Uns würden ja jetzt auf Anhieb 3 Minuten dramatischer Filmszenen einfallen, wo die Kommissarin von Innere Schweinereien im BKA-Labor die Tischkante abbeißt und die Schnarchnasen abmistet, wie sie sich einbilden können, selbstherrlich die Unterdrückung von DNA-Spuren zu entscheiden, die dazu beitragen, den Mord an der Polizistin aufklären zu helfen.

Ja aber, das waren doch nicht wir, das kam doch von ganz oben, werden die dann sagen, denn am 10.11. war von Nichteinspeisung der Spur in die DNA-Analysedatei noch keine Rede, drei Tage später die schriftliche Nachricht, es sei so angewiesen. Haben wir es also mit einer Schnittmenge aus Täter- und Herrschaftswissen zu tun?

Unser Experte für Laubenpieperbrände meint gerade, im Papierstaub müffelt es sehr.

Frau Ferres wird wohl großes Interesse an dieser Person P1 haben, denn mit der wäre ein dicker Fragenkatalog abzuarbeiten. An erster Stelle die Frage, warum die DNA von P1 nicht in die deutsche Verbrecherkartei eingepflegt werden darf?

Und wir fragen uns, ob es sich lohnen würde, in unseren großen Degeto-Zweiteiler eine Nebenhandlung einzuführen, die der Verschleierung eines Verbrechens dient, indem DNA-fähiges Material zwecks späterer Vergleiche nicht erfaßt wird, die Spurenbögen kein Datum enthalten, Teilspuren zwar analysiert, aber später lieber doch verworfen werden. Die paar Minuten würden aufzeigen, was in den drei Tagen passierte, damit aus dem ermittlungstaktisch begründeten Analysersuchen vom 10.11. ein Ermittlungszweig entsteht, der ab 13.11. immer auf ein totes Gleis führen wird. Bei genau jener Waffe, mit der womöglich ein Polizist im Dienst ermordet werden sollte.