10. Juli 2013

Hitler-Vergleich in Deutschland gerichtlich verboten

Endlich, mag der eher demokratisch orientierte Bürger ausrufen wollen, end­lich hat sich ein deutsches Gericht aufgerafft, und den unsäglichen Hitler­ver­gleich untersagt. Ein Land, dessen Einwohner mit Vorliebe Äpfel und Birnen, aber auch die vielen kleinen Hitlers mit den wenigen großen Demo­kraten ver­gleichen, ein solches Land zuckelt den Weltenläuften ewig hinterher und zer­grübelt sich in politischen Kommentaren über die schleichende Demokra­ti­sierung Ägyptens, statt Geschichte nach vorne zu schreiben.

Derweil hat ein deutsches Gericht den Vorgaben der EU entsprechend, grund­gesetzkonform, dem Schnüffelbedürfnis der NSA gerecht werdend und den BND nicht ausschließend Rechtsgeschichte geschrieben. Hitler dürfe von nun an nicht mehr mit noch lebenden Personen verglichen werden. Das gebiete das Recht auf Diffamierungsfreiheit.

Solch eine Gleichsetzung sei eine untragbare Diffamierung... Zur Begründung hieß es, der Hitler-Vergleich werde gebraucht, um "Widersacher zu beleidigen und zu diffamieren ...".

Nun wartet ganz Deutschland gespannt darauf, wann Hubertus Knabe in den Knast muß, allerdings in einen anderen als jenen, in dem er sich zur Zeit befin­det.

Merkel und Hitler