11. Oktober 2016

Staatsschutz-Leak: Aust und Laabs haben sich verzockt

Vorab ein kostenloser Tipp von Profis an die beiden V-Schreiber beim Springer-Konzern. Man gibt die Quellen seiner Informationen nicht preis. Es sei denn, man wurde freundlich drum gebeten, es trotzdem zu tun, als das Zeug zu verwursten.

Für all jene, die nicht wissen, was ein Staatsschutz-Leak ist. Es es ist der Gau für KDF, ein Staatsgeheimnis, das eigentlich auf immer und ewig eine Geheimnis bleiben sollte.

Kurzum. Den NSU in der halluzinierten Version der Linken hat es so nie gegeben. Es gab auch keine Terrorzelle, so wenig es sich selbst enttarnende Nazis gab. Der NSU wurde erst ab dem 12.11.2011 zum Leben erweckt und mit einer ausführlichen Biografie ausgestattet.

So weit so schlecht.

Auch Claudia Wangerin hat den Brief von Edgar Allen Poe auf ihrem Schreibtisch nicht gesehen, in dem die ganze Wahrheit drin steht. Dann lassen wir sie doof sterben, kommen am Ende des Posts jedoch noch einmal auf sie zurück.

Und nein, Frau Wangerin, die Bundesanwälte wußten 2014 nichts von vorsätzlicher Aktenvernichtung, denn dieser Vorgang wurde bis heute nicht untersucht. Die Aktenvernichtung zum damaligen Zeitpunkt kann nur aus der Sicht des damaligen Zeitpunktes bewertet werden. Besserwisserei und linke Magenverstimmung sind da keine guten Ratgeber. Maßgebend sind einzig und allein die zur damaligen Zeit gelten Vorschriften. Alles andere sind Propagandafürze.

Vorerst kann man davon ausgehen, daß das Gespreize der Vauen Aust und Laabs umsonst war. Oder fehlerhaftes Timing. Die sonst zu beobachtende Abschreibewut aller angeschlossenen Medien hielt sich diesmal arg in Grenzen. Die von Aust und Laabs mit außerordentlich viel heißer Luft aufgefüllte Sensation fand keine Resonanz. Die Aussagen von Minrath spülten eine Welle der Empörung an Land, wie man sie vom Usedomer Strand bei lauschigen 25 Grad und Windstille her kennt. Wenn man sich ganz ruhig verhält, hört man vielleicht das Plätschern.


Gerade mal der Blog des Arbeitskreises NSU, Die Anmerkung, die Antifa linksunten, die Deutsche Welle, die junge Welt, der MDR, Neues Deutschland und die Nachdenkseiten zitieren den entscheidenden Satz von Axel Minrath aka Lothar Lingen, daß im Bundesamt für Verfassungsschutz keine Erkenntnisse zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, somit auch keine zu einem NSU und dessen von den Linken halluzinierte Terroranschläge vorlagen.

Wenn man einen Leak hat, dann leakt man richtig oder gar nicht. Richtig leaken heißt Nachdenken. Nachdenken über die inhaltliche Brisanz. Nachdenken über den Zeitpunkt. Am Tag nach Verkündung und Fotoauswahl (Minrath) einen Propagandaballon mit warmen Pupsen aufsteigen zu lassen ist die denkbar schlechteste Idee gewesen, wenn die Skandalmedien bereits auf drei Tage Bambule in Dresden eingestellt sind.



Genau so ist es auch gekommen. Aust und Laabs wurden wesentlich totgeschwiegen, weil Buhrufe und Volksverräter-Merkel-muß-weg berichtenswerter waren. Mit ganz viel positiver Energie im Herzen könnte man sagen, sie wurden höflich erwähnt.

Selbst die Wiedereinführung des Thüringer Teleskops, um Kathi-Leaks endlich mal in die Gänge zu bringen, erwies sich als Rohrkrepierer. Es interessiert nicht, daß die Kölner Spitzelführer den Top-Spion der Nazis Brandt sicherheitshalber überwachen ließen. Das ist eine durchaus übliche, allerdings sehr auffwändige und teure Methode zur Verifizierung von Quellen. Da in Thüringen alle fast Nazis wußten, wer Brandt die Spendierhosen vollstopfte, war V-Mann Teleskop nichts weiter als Steuergeldverschwendung. Doppelt genäht funktioniert auch nicht.

Daß Aust und Laabs den Gehalt der Aussage intellektuell nicht erfaßten, hatten wir bereits ausführlich dargestellt.

Werfen wir einen genaueren Blick auf die Aktion Konfetti, so bleibt nur eine Frage übrig, bezieht man den zweiten Leak ein, den Aust und Laabs in dessen Brisanz ebenfalls nicht erkannten.



„Herr Lingen“ hätte nur gesagt, es gäbe einen eiligen Auftrag „von oben“, die Akten der Thüringer V-Männer durchzusehen. Ob es wirklich auch für Lingen einen Befehl „von oben“ gab oder ob er auf eigene Faust die Vernichtung durchgesetzt hat, ist ungeklärt.

Ein Zeuge beschreibt, dass nicht nur Lingen, sondern auch dessen Vorgesetzter in „besonderem Maße kopflos“ wirkten. Dann fügt jener Zeuge einen Satz an: „Eine weitere Erklärung möchte ich Ihnen und mir gern ersparen.“ Die Vernehmungsbeamten fragten nicht nach.

Darauf darf man sogar wetten, daß Minrath aka Lingen im Auftrag handelte. Dazu war er ein viel zu kleines Licht im Apparat, als daß er sich diesen Husarenritt hätte selbst ausgedacht, zumal am 8.11. der vorliegende öffentliche als auch interne Erkenntnisstand recht spärlich gewesen ist. Ein schnöder Referatsleiter in Köln hat zu diesem Zeitpunkt nicht mal im Ansatz jene Erkenntnisse vorliegen, die ihn zu dieser Reflexhandlung (Lingen) veranlaßten. Das heißt nicht, daß wir bei Lingen kriminelle Veranlagung um des persönlichen Vorteils ausschließen. Das nicht. Die beschränkt sich aber wie in den meisten Fällen bei Beamten darauf, das Dienst-KFZ noch weitaus mehr für persönliche Zwecke auszubeuten, das V-Spesenkonto in der eigenen Tasche zu entleeren oder exklusive Infos über die Dame der Begierde zu erhaschen.

Was also löste den Reflex eines Beamten aus, Akten vernichten zu müssen? Das steht im Artikel von Aust und Laabs drin. Der Auftrag eines Vorgesetzten. Lingen stellt sich schützend vor seinen Chef. Das ist alles. Und dafür wurde ihm gedankt. Auch das ist alles.

Damit sind wir bereits beim Urheber der Misere. Auch der Chef von Lingen kommt nicht alleine die Idee des Aktenkämmens, um sich der Läuse zu entledigen. Wenn es am 7.11./8.11. jemanden gab, der einen halbwegs profunden Überblick über den Stand der Dinge (ermittelt wurde nicht, deswegen auch nicht stand der Ermittlungen) hatte, dann war es das Bundesinnenministerium. Dieses hat sowohl über BKA als auch BfV die Dienstaufsicht und ist diesen Behörden weisungsbefugt. Wenn also am 8.11. begonnen wird, Akten zu suchen, um sie bei Auffinden zu vernichten, dann zählt man 1 und 1 zusammen.

Am 7.11./8.11., nach Menzels Debakel bei der Pressekonferenz zur Dienstpistole Heilbronn, war im Innenministerium längst klar, in welche Richtung die Geschichte laufen muß.

Die Wangerin ist mit ihrer Schlußbemerkung sehr dicht dran am Problem, weiß es nur nicht.

Elif Kubasik erklärte am Mittwoch: »Uns ist Aufklärung versprochen worden, aber das Gegenteil ist der Fall. Ich möchte wissen, ob der Verfassungsschutz Informationen hatte, mit denen der Mord an meinem Mann hätte verhindert werden können.«

Lingen hatte das Ausmaß der Vorgänge dazumal kaum erfassen können. Dazu fehlte ihm der Überblick über den Stand der Dinge. In Berlin hatte man diesen Kenntnisstand. Da war am 8.11 klar, daß die Dönermorde auf den Leichen von Böhnhardt und Mundlos abgeladen werden. Tote können sich nicht wehren. Tote haben keine Lobby.

Im BfV zu Köln ging der Anruf ein, die Akten nach BMZ zu durchforsten und zu löschen, so es welche gibt, damit eines für immer verborgen bleibt: Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hatten mit den Dönermorden nichts zu tun. Das wäre aus den Akten hervorgegangen, die sich übrigens restaurieren lassen, da deren wesentlicher Gehalt im Innenministerium gespiegelt ist.

Es steht die Frage, welche Akten wirklich gelöscht wurden? Die mit den Nazis sind der Knochen, den man den Linken zum Spielen hingeworfen hat. Die verhalten sich wie Pawlows Hund.

Da Binninger die entscheidende Frage an Lingen nicht gestellt hat, sei sie noch einmal wiederholt. Welchen Erkenntnisstand hatten sie über die Mordanschläge gegen die Türke und Kurden, sprich PKK-Sympathisanten, sprich vom Verfassungsschutz begleitete Tätigkeit befreundeter Dienste, sprich den Mordanschlägen des MIT im Bundesgebiet?