15. September 2016

NSU: Fragen aus dem Reich der Toten



Nein, diesmal war's nicht die Omma, die zu viel Alsterwasser genossen hat. Die Deppenagentur ließ Fragen aus dem Reich der Toten zu, die ein irdisch veranlagter Mensch wie Zschäpe selbstverständlich verweigern muß, denn die Opfer sind bis auf Martin Arnold alle tot.

Es ist dies die Qualität eines Prozesses, mit dem der deutsche Mensch für den Kampf gegen die auf die Rathäuser zustürmenden Nazis begeistert werden soll.

Bester Beweis für die Untauglichkeit dieses Ansinnens war die gestrige Vorstellung am OLG-Stadl, die so ergiebig wie die Zukunftsvisionen der Linken war.

Zum zweiten Mal in dieser Woche machte der Vorsitzende Staatsschützer Götzl klar, daß die Belange des Verfassungsschutzes kein Gegenstand seiner den Staat schützenden Veranstaltung sind. Fragen nach Rockern und OK sind unzulässig, Fragen zum Verfassungsschutz ebenfalls. Selbst der Choleriker der staatlichen Anklage machte sich mit einem geladenen Zeugen gemein und verteidigte vehement dessen Auskunftsverweigerung. Der Marcel Degner darf die Omerta geben. Besserer Staatsschutz geht nicht. Besserer Stinkefinger auch nicht. Die Kölner Schlapphüte müssen's Maul halten, springt halt die Bundesanwaltschaft in die Bresche und haut sie raus.



OStA Weingarten: Doch, wegen des (vorläufig eingestellten) Ermittlungsverfahrens der StA München I kann sich Marcel D. auf §55 berufen.



Senat: Gegen Zeugen Marcel D. wird kein ordnungsmittel wegen grundloser Zeugnisverweigerung verhängt. D. durfte Aussage verweigern.

Wegen der Nichtsnutzigkeit des gestrigen Tages nebst der darüber stattgefunden Berichterstattung, widmen wir uns den kleinen Lügen, der Propaganda, die so leicht zu enttarnen ist.



VMann Degner hätte einer der wichtigsten Zeugen d. Verfahrens sein können. Weitere Befragung ist unsinnig.

Ob der Degner VMann war, wissen wir nicht, die Rufmörder hingegen schon. Das unterscheidet die von Faktenfetischisten. Abgesehen davon sollte solche Dösbaddel bei der Vehemenz ihres Vorwurfes auch erklären können, warum der Degner einer der wichtigsten zeugen war. Über was hätte er Zeugnis ablegen können? Welcher Mord, Bombenanschlag oder Raubüberfall wäre mit seiner Aussage endlich mal aufgeklärt? Oder geht es wieder mal nur um Rufmord, also die nebenerwerbliche Erschleichung von Daten über Kennverhältnissen?



Herr Degner verweigert heute (unter Verweis auf das laut Götzl unberechtigte Verfahren der Staatsanwaltschaft) erneut die Aussage.

Die Watcher der Antifa haben zugunsten ihres Propagandaauftrages die entscheidende Aussage böswillig unterschlagen. Stimmungsmache abseits der Fakten ist wichtiger als die präzise Wiedergabe der Veranstaltung.



Richter Götzl hatte übrigens deutlich gemacht, dass die StA mit Verfahren gegen Marcel D. irrt, aber frei in ihrer Entscheidung ist.

Die Problemlage ist vorerst eine gänzlich andere. Die ganze Horde studierter und berufserfahrener Juristen hat es trotz mehrwöchiger Pause nicht vermocht, ein grundsätzliches Rechtsproblem zu klären. Steht Degner das Recht der Aussageverweigerung zu? Mit solchen Kindereien verjuxen sie verhandlungstäglich 100.000 Euronen und mehr an Steuergeld.

Die Journalisten der Pforzheimer Zeitung habe im Gegensatz zu den Lügnern der Antifa deutlich gemacht, daß Götzl sich an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bezüglich Degner gebunden fühlt, auch wenn er sie für falsch hält. Die dürfen das.

Die haben das sicher nicht umsonst gemacht, denn ein offenes Verfahren ist die zarteste Versuchung zu schweigen.