4. Juni 2015

NSU: letzter Ausweg Rinderwahn

Der Post ist den Mitgliedern vom Netzwerk mewingdog gewidmet, die ihre Hinterlassenschaften in deutschen Medien breittreten.



Das Gericht am Stadl zu München verfällt den germanischen Göttern und sucht das Motiv für Geheimdienstmorde in heidnischen Ritualen der Germanen. Derweil ist das ZDF deutlich weiter, verfiel dem Kinderwahn und fand namentlich des Autors Fromm die Ursache in den kinderpornografischen Verstrickungen von ...

Ja von wem eigentlich? Tagelang wurde für die Kinderpornografie geblechtrommelt und nach Tisch kommt das raus, was rauskommen muß, Blech.

Es erging auch vorab die Warnung, sich eine Schutzbrille zu besorgen, ehe man den Staatsfunke anschaut. So eine, wie neulich bei der Sonnenfinsterniß, hieß es, so eine wäre am besten geeignet, um bei Fromm den Durchblick zu kriegen.

Man braucht ein Fromms für Fromms Film, damit man sich nicht infiziert. Nun, wir werden den Film im folgenden Bericht Sekunde für Sekunde besprechen, versprechen an der Stelle allerdings hoch und heilig, uns spätestens dann auszuklinken, wenn der erste grobe Unfug auf Sendung geht. Wir können für den Opferkultjammerer Narin an der Stelle bereits Entwarnung geben. Für heute kommt er noch einmal ungeschoren davon. Noch so ein Interview und er bekommt seinen Logikquark um die Ohren gehauen, daß er kurz vor Mandatsniederlegung stünde, wenn er für seinen Lebensunterhalt nicht auf die horrenden Spesen des Götzls-Gerichts angewiesen wäre.

Los geht's.



Die ersten Fragen lauten, wer das copyright an dem Foto hält, welche Lizenz der Fernsehsender erworben hat und wieso Uwe Böhnhardt wie zu besten Stalinzeiten aus dem Bild entfernt wurde. Mußte er als Verfasungsschützer unkenntlich gemacht werden?

Stalinsche Methoden der Bildmanipulation beim ZDF, wenn es um den NSU geht. Wer hätte des gedacht? Es würde uns dann nicht wundern, wenn wir es bei Gericht mit Freislerschen Umgangsformen zu tun haben.

Die erste Lüge kommt in der Bildunterschrift.

Mit neuen Dokumenten zeigt ZDFinfo erstmals den NSU und sein engstes Umfeld privat.

Mag sein, daß es ZDFinfo zum ersten Mal zeigt, das können und wollen wir nicht prüfen. Was sie auf keinen Fall zeigen, ist der NSU und sein engstes privates Umfeld privat.

Sie zeigen ein paar Bildchen, die bereits veröffentlicht wurden, die über das Privatleben der beteiligten Protagonisten nichts aussagen. Gar nichts, um an der Stelle präzise zu sein.

Nach 44 Sekunden des Films machen wir unsere erste Pinkelpause und lauschen den weisen Worten des Spions, der von der Uni kam.



Aber zugleich gibt es eine sehr autoritäre hohe Innenbindung, zum Teil sexuell getönt, äh, in den verschiedenen Freundschaften und Bettgenossenschaften...

Wir hatten versprochen, sofort auszusteigen, sobald grober Unfug über den Äther geht. Hajo Funke macht diesmal auf altersgerechte Sexualkunde und weiß wie immer nicht, wovon er faselt. Dann helfen wir ein bißchen nach. Der menschliche Zusammenhalt, also der zwischen Männlein und Weiblein, hat u.a. die gegenseitige sexuelle Anziehung und daraus resultierende Paarbindung zur Grundlage, deren inhaltliche Ausgestaltung ausschließlich den daran beteiligten Personen obliegt.

Wir verzichten an dieser Stelle bewußt darauf, die sexuell getönten Freundschaften und Bettgenossenschaften des Hajo Funke öffentlich bekanntzugeben. Es wäre hochnotpeinlich, wenn das bekannt wäre.

Wir haben Zeit gewonnen, und begrenzen uns demzufolge auf die kritische Würdigung der Vorwürfe zur Kinderpornografie.

Für das Verständnis muß man das Nötigste zu EDV01 wissen, jenen Computer, der nach dem Brand in der Frühlingsstraße 26 aus ihrer ehemaligen Wohnung geborgen und forensisch untersucht wurde.

Auf Grundlage der analysierten Datenbestände lassen sich die folgenden Ausagen treffen.

1. Es ist unbekannt, wem der PC gehörte und wer den PC genutzt hat. Es lassen sich nur vage Aussagen dazu treffen, die eher im Bereich der Spekulation, denn gesicherter Erkenntnis angesiedelt sind.

2. Es handelte sich um einen PC, der weitestgehend im Internet-Kiosk-Modus betrieben wurde. Es wurden keine personenbezogenen Daten gefunden.

3. Die Analyse der Internetdaten läßt den Schluß zu, daß die im Prozeß gehörte Zeugin Heike Kuhn oder eine ihr nahestehende Person den PC nutzte und für Recherchen zum Umgang mit Traumata der sexuellen Kindesmißhandlung nutzte.

In einem Fall konnte nachvollzogen werden, daß die Anmeldedaten einer Sandra L. aus Plauen am PC für ein lokales Portal der Stadt Zwickau genutzt wurden. Von wem, das ist unbekannt.

4. Eine namentliche Zuordnung von Nutzern ist wegen der hohen Depersonalisierung und Anonymität der Datenbestände nicht möglich gewesen.

Anhand der Akten, die über einen Putin-Server gezogen werden können, kann das jeder nachprüfen.



Bei 30 Minuten 56 Sekunden steigt Fromm in die Kinderpornographie ein und begeht gleich seinen ersten Fehler. Die Stimme aus dem Off sagt, ein Hans-Joachim S. sei wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern verurteilt worden. Wurde an dieser Stelle die sonst im Film sehr sorgfältig betriebene Maskierung und Verpixelung an dieser Stelle bewußt unterlassen? Oder arbeitet Fromm einfach schlampig?

Hans-Joachim S. ist Neonazi und Pädophiler... Und... S. ist längst keine Ausnahme.

Ja und? Was will uns die scharfe Frau aus dem Off damit sagen? Nazis sind Pädos? Dann sind es auch hochrangige Detektive, denn Kriminaldirektor Karl-Heinz Dufner war BKA-Beamter in leitender Position. Oder CDU-Politiker sind Pädos. Die Günen in Gänze Pädobefürworter. Und, und, und. Der Beispiele lassen sich viele anführen, nur beweisen sie nichts.

Ab 31:33 folgt das heilige Gestammel von Yavuz Narin. Wir hatten versprochen, ihn in diesem Post nicht zu behelligen und halten uns dran.

Danach wird der Kinderschänder Brandt noch einmal verwurstet, der bisher einzige Zeuge im OLG-Stadl, der nachweislich die Wahrheit im Zeugenstand gesagt hat.

Brandt: NSU-Verfahren ist ein Schauprozeß

Nach Brandt blenden sie ein Schwarzweiß-Foto von Beate Zschäpe ein und lassen die Gespensterdame folgenden Satz aufsagen:

Gewalt und Pädophilie... Auch im Nazimilieu keine Seltenheit.

Irrtum. Auch im Nazimilieu ist das eine Seltenheit, so wie es in Kreisen der CDU, der SPD, von Synchronsprecherinnen oder Rechtsanwälten eine eher selten anzutreffende Straftat ist. Unter Nazis ist das statistisch nicht häufiger als unter Filmemachern wie Fromm.

Man muß sich immer wieder das Grundgesetz der Sozioligie vor Augen halten. Im Frommschen Kontext würde das in etwa so lauten, was uns der Soziologieprofessor früher einbleute, der es wiederum von Prof. Meyer, Karl-Marx-Uni Leipzig 1958 hatte, der das von seinem Lehrer 1923 erzählt bekam usw.

In jeder soziolgischen Stichprobe ist der Anteil der Pädophilen annähernd gleich groß.

Ergo gibt es auch unter Filmemachern des ZDF eine erkleckliche Anzahl von Schweinen.



Ab jetzt wird es interessant. Es wird das Deckblatt einer Akte gezeigt, bei dem wichtige Teile unterschlagen werden, Aktenzeichen und bearbeitendes Referat.

Das Dokument lautet:

Lichtbildmappe

der aufgefundenen kinder- und jugendpornografischen Darstellungen auf Asservat "EDV01"

erstellt von BKA ST-BAO-TRIO
[verpixelt]KKA
am 04.07.2012


Das ist jetzt ein Dilemma. Der initiale Aktenleak fand in etwa in diesem Zeitraum statt. Die Lichtbildmappe ist in den Dokumenten nicht enthalten, kann demzufolge nicht zu Rate gezogen werden. Nimmt man noch die Laufzeiten solcher Dokumente in den Behörden hinzu, das Digitalisieren für die Berechtigten und die Zustellung der Akte, dann kann sich das durchaus bis in den späten Sommer hingezogen haben, daß die Akte bei allen Zuständigen eintrudelte.

Das Problem ist insofern keines. Hätten sie auch nur im Ansatz kinderpornografisches Material gefunden, sie hätten es der Zschäpe längst und so laut um die Ohren gehauen, daß der NSU-Prozeß Geschichte wäre.

Sie haben 2013 den Sachverhalt dahingehend und kleinlaut eingestellt, daß ja die anderen Anklagepunkte viel mehr Aussicht auf Erfolg haben.

Mangels Akten sind wir nicht auskunftsfähig. Das macht nichts. Dann beschäftigen wir uns mit den fiesen Tricksereien Fromms.

Weder in der ersten Analyse der sächsischen Polizei noch in den Nachbegutachtungen durch das BKA zu den EDV-Akten, die wesentlich bis März 2012 abgeschlossen waren, finden sich Hinweise auf Kindesmißbrauch, läßt man den ganz oben von uns dargelegten außen vor. Den haben sie allerdings nicht thematisiert.

Das bedeutet, daß die Festplatte danach noch einmal forensisch unter die Lupe genommen wurde. Zieht man in Betracht, daß der PC im Frühjahr 2011 vollkommen neu aufgesetzt wurde, dann ist das folgende Szenario vorstellbar.

Der PC wird neu installiert. Dabei wird nur das alte Inhaltsverzeichnis (MFT) gelöscht. danach werden alle notwendigen Betriebs- und Arbeitsdaten auf eine scheinbar leere Platte geschrieben.

Die Speicherblöcke der vorher auf der Platte befindlichen Daten, die bis zum 4.11.2011 nicht überschrieben wurden, sind aber immer noch mit den Daten gefüllt. Liest man die Platte nun im RAW-Modus aus und sucht zielgerichtet in den freien Bereichen der Festplatte nach Daten, dann werden zumindest die bekannten Dateitypen als auch deren Inhalte weitestgehend restauriert, nur daß sie nicht zur aktuellen Installation des PC gehören.



Im Film werden nun mehrere dieser Bilder gezeigt. Es handelt sich um die in vielen Ordnern vorhandenen Kopien in Schwarzweiß, deren Aussagegehalt meistens gegen Null geht.

Die Gruseldame haucht mit zittriger Stimme:

So finden sich bei Beate Zschäpe Hinweise auf extreme Sexualneigungen. Ermittler entdecken auf ihrem Rechner kinderpornografische Dateien.

Äh, wer hat diese extremen Sexualneigungen eigentlich gefunden? Welche sind das? Sind sie eine Frommsche Projektion? Sind es seine Sexualphantasien, die er auf die Angeklagte projiziert? Ist es Fromms sexuelle Perversion, die aus Versehen in den Film gerutscht ist?

Zschäpe hatte ein Notebook. Über einen PC verfügte sie schon lange nicht mehr. Es sei denn, man hat in Glauchau oder anderweitig weitere Asservate sichergestellt, über die die Prozeßbeteiligten als auch die Öffentlichkeit nicht informiert wurde. Das ist aber ein anderes Thema.

Nachdem uns Fromm seine kinderpornografische Bildersammlung gezeigt hat, zoomen sie in ein Dokument, von dem weder Aktenzeichen, noch Bezeichnung, noch Seitenzahl noch sonstwas zu erkennen ist. Diese wichtigen Merkmale werden bewußt unterschlagen.

Es wird ein Zusammenhang zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe suggeriert, der sich aus dem Text nicht ergibt.

Hier arbeitet Fromm mit einem Trick. Er läßt einen Unschärfeeffekt über die Akte wandern, damit niemand den Text in Gänze nachvollziehen kann. Vor allem aber zeigt er den Text nie ganz, sondern schneidet wesentlich Teile ab.



Wir dokumentieren den Text, so wir ihn lesen konnten:

/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/[unleserlich].jpg
Handlungen zwischen einer augenscheinlich
Person. Aufgrund der schlechten Bildqualität
sich bei dieser zweiten Person um ein Mädchen
oder um einen Jungen (dann ca. 13-16 Jahre) handelt.

/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/05309.jpg
farbiges Mädchen vor einem Bett. Ob es sich um das gleiche
03067.jpg handelt, kann anhand der Bilder von hier nicht
ist nicht nackt, jedoch wirkt die Bekleidungssituation
Kleid zugedeckt, oder das Kleid wäre
hier ergibt sich er Verdacht der


Es erfolgt ein Schnitt mit einer anderen Perspektive auf das Dokument.

Kinderpornografie aus dem Kontext der umstehenden Dateien.

/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/05718.jpg
ein Mädchen, welches nur mit einem Slip bekleidet ist, auf einer
augenscheinlichen körperlichen Entwicklungsstand dürfte
zwischen 13 und 15 Jahren betragen. Weitere
schlechten Bildqualität nicht treffen.


Im Zeitraum von April bis November 2011 sind diese Fotos mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf den PC geschaufelt worden. Das hätte dann auch die Polizei in Zwickau oder die Erstanalyse im BKA ergeben.

Bezüglich der Neuinstallation des PC im Frühjahr 2011 und der 15 Monate später entdeckten kinderpornografischen Darstellungen, vor allem aber deren Zuordnung, müssen einige Fragen zwingend beantwortet werden.

Welche forensischen Methoden kamen zum Einsatz?

Wem gehörte der PC vorher? Mathias Dienelt?

War es sein früherer PC, den er nach Auszug von Zschäpe neu aufgesetzt hatte?

Wenn es auf EDV01 diese Bilder gab, dann wurden die vor April 2011 auf der Platte gespeichert. Dann ist der Nachweis zu führen, wem der PC vor April 2011 gehörte und wer ihn in diesem Zeitraum nutzte.

Aus welchem Grund wird Mathias Dienelt vom Generalbundesanwalt versteckt? Er gehört mit auf die Anklagebank.

Abgesehen davon geht aus dem Frommschen Potpourri an Propagandalügen nicht hervor, welche Wertung in den gezeigten Schriftgutachten wirklich getroffen wird.

Von der Frau mit der Geisterbahnstimme aus dem Off wird postuliert, daß es Kinderpornografie ist, weil das Wort im Text des BKA-Gutachtens vorkommt.

Es kann ja sein, der Fromm läßt deshalb wesentliche Teile der einen Seite Gutachten unter den Tisch fallen, weil dort ein “nein” oder “nicht” zu lesen wäre.

Das Schlußwort zur Kinderpornografie hält Opferanwalt Narin, der nicht ein einziges Kind am OLG vertritt, das sexuell mißbraucht wurde. Nach 34:04 ist die Kinderpornografie im ZDF schon wieder vorbei.

Wir danken Petra Konradi für ihre Leihstimme. Sie hat die kinderpornografischen Phantasien des Rainer Fromm adäquat rübergebracht.

Nun bleibt nur noch ein Ausweg, um das Ansehen von Götzl zu retten. Es muß gerichstfest konstatiert werden, daß die Hornochsen und Rindviecher von Journalisten, die die lebenserhaltenden Maßnahmen für den NSU mit heißer Luft betreiben, dem Rinderwahn verfallen sind. Hätte man das früher gewußt, wären sie notgeschlachtet worden. Die Chance hat man verpaßt. So verenden sie erst mit ihrem heißgeliebten NSU und widmen sich dann, als Opfer der Schweinepest, der nächsten Sau, die durchs deutsche Mediendorf getrieben wird.

Im übrigen sollten auch die Bildermacher beim ZDF davon Kenntnis haben, daß es ein neues Kinderpornogesetz gibt, in dem drin steht, daß man hilflose Personen in unvorteilhaften Posen nicht mehr veröffentlichen darf.

Fromm hat mit der Abbildung dieses Fotos im Staastsfunk nach Maasgabe des Bundesjustizministers ein schweres Verbrechen verübt, das geahndet werden muß.

„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“

Die Strafe sei ihm gegönnt.


Foto einer hilflosen Person, nicht mal ihre Anwälte helfen ihr
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Alle Screenschoten aus dem Film wurden vom Autor in liebevoller Handarbeit mit Avidemux und Alt-Druck extrahiert und zum Teil bearbeitet, um deren Informationswert zu erhöhen.