12. Januar 2015

Herr Sirrenberg vom Ordnungsamt Leipzig

Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...

3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Man beachte, daß nur für die Lehre Treue zur Verfassung zwingend vorgeschrieben ist. Für die Kunst gilt das ausdrücklich nicht.

Herr Sirrenberg ist auf dem Ordnungsamt Leipzig tätig, dortselbst nicht für die Funktionstüchtigkeit der Parkuhren sondern für den Leipziger Schlachtruf "Wir war'n das Volk" zuständig, denn in der Abteilung Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde kümmert er sich als Sachbearbeiter darum, daß die rechte Meinung nur zur rechten Zeit kundgegeben werden. Oder eben nicht.

Er betätigt sich als Brandbeschleuniger, indem er mit dem Grundgesetz zündelt. Vor allem aber zeigt er, wie einfach das heutzutage geht, Grundrechte auszuhebeln. Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt müßte man sein, statt Abgeordneter, dann würde man nicht am laufenden Band vom Bundesverfassungsgericht der Verfassungsfeindlichkeit gezichtigt und dementsprechend verurteilt werden.

Unter Zuhilfenahme der Kraftbrühe, die er sich jeden Tag zum Frühstück gönnt, fühlte er sich dermaßen gestärkt, den Bürgern und Gästen der Stadt Leipzig gleich mal zwei Grundrechte des vorläufigen Grundgesetzes der BRD zu streichen und ihnen die Regierungsmeinung überzuhelfen.

"Das Zeigen sogenannter Mohammed-Karrikaturen sowie anderer den Islam … böswilllig verunglimpfender Plakate,Transparente, Banner oder anderer Kundgebungsmittel wird untersagt."

Mithin, der größte Angriff auf die Meinungs- und Versammlungfreiheit wird gegenwärtig von den Verbrechensmißbrauchern in Amt und Würden ausgerollt und von der Frankfurter Schnauze und ihren Klonen publizistisch in die Hirne gehämmert.