19. Dezember 2014

nun amtlich: Claudia Roth darf nicht mehr fotografiert werden

Der Bundesrat hat die Lex Edathy beschlossen, die uns nicht weiter interessiert. Von Bedeutung ist allerdings, daß auf dem Ticket des Schmuddelbildgesetz ein Passus reingemogelt wurde, der überhaupt nichts mit Kindern zu tun hat, sondern das generelle Verbot bloßstellender Fotos regelt.

Generell dürfen keine Bildaufnahmen weitergegeben werden, die dem Ansehen des Betroffenen "erheblich schaden können".

Damit es es nun Gesetz, daß Fotos von Frau Roth fürderhin nicht mehr verbreitet werden dürfen.