13. Dezember 2014

das große NSU-Nanu - natives Waffenöl

Die Experten für Ölplattformen des Blogs haben die Ölbohrer geschliffen und sich gemeinsam mit anderen der Ölschürfung gewidmet. Der nachfolgend archivierte Beitrag erschien am 11.12.2014 auf dem Blog von Fatalist und Arbeitskreis NSU.

Dr. Andreas Müller zieht das Fazit seiner Untersuchung zur Nachrichtenehrlichkeit der deutschen Presse.

Die offizielle Verschwörungstheorie vom isolierten NSU-Trio war fantastisch und hat die Öffentlichkeit fast drei Jahre lang in Atem gehalten, aber sie ist unhaltbar. Das zeigt sich insbesondere bei einer Schlüssellüge, mit der die ganze wacklige NSU-Geschichte mehr schlecht als recht zusammengehalten wurde: dem Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt nach Ankunft der Polizei am Wohnmobil.

Im Schatten des notleidenden Prozesses am Münchner OLG läuft längst das Rennen um eine neue Version.

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Mitglieder des Arbeitskreises NSU hatten sich auf die Suche nach nativem Waffenöl gemacht, denn wenn der sich selbst enttarnte NSU so an die 16 bis 18 Waffen gehortet hatte, dann wird sich ja auch irgendwo die letzte Ölung finden lassen, mit der die Waffen konserviert wurden, um sie haltbarer zu machen und keine Fingerabdrücke zu hinterlassen.

Warum die Ölbohrung von staatstragender Bedeutung ist, das erklärte Götzl-Groupie Friedrichsen den staunenden Leser an den Flachbildschirmen und iPhone-Displays. Am Landes-Stadl in München herrschte wieder mal Verwirrung, schreibt die Dame, die Elite des bayrischen Rechtsstaates sei bemüht, die Ceska-Stafette aufzuklären.

NSU-Prozess: “Verzweifelte Versuche der Verteidigung”

Von Gisela Friedrichsen, München

Die langwierigen Aufklärungsbemühungen aber haben ihren Grund. Denn vom Weg dieser Pistole, mit der neun Personen türkischer und griechischer Abstammung getötet worden sein sollen, hängt die Bewertung der Rolle des Angeklagten Ralf Wohlleben ab. Wohllebens mutmaßlicher Mordvorsatz wird sich nur mit seiner Kenntnis von der Verwendung der Ceska 83 begründen lassen.
Nein Frau Friedrichsen, das ist der verzweifelte Versuch der staatlichen Ankläger, dem Angeklagten Wohlleben nach dreijähriger Untersuchungshaft ans Bein zu pinkeln, weil sie nichts haben. Gar nichts. In der verworrenen Denke der Bundesanwälte und der von ihnen abhängigen Journalisten hänge vom Weg der Ceska die Bewertung der Rolle Wohllebens ab. Sind sie alle wirklich so doof, daß sie diesem Hilfskonstrukt Glauben schenken?

Es geht um das Ende der 90er Jahre. Sie wollen uns doch nicht etwa erzählen, daß der Wohlleben 1998 eine Ceska mit der Begründung orderte, wir haben Böhnhardt und Mundlos in den Untergrund geschickt, damit die dann unentdeckt mit der Ceska 9 Kurden, gerne ersatzweise auch Griechen ermorden. So ab 2000, wäre das recht, Herr Wohlleben? Ja das ginge, dann haben wir genügend Vorlauf für die Planung.

Nein, Frau Friedrichsen. Es bleibt bei der alten Wahrheit, daß es weitaus mehr dumme Frauen als kluge Männer gibt. Einige dieser klugen Männer haben sich auf die Suche nach Widersprüchen und Ungereimtheiten gemacht und konfrontieren die Öffentlichkeit mit diesen, da sie Sand im gut geölten Gerichtsgetriebe sind und aufgeklärt gehören.

Für die Ceska 83 (W04) sind nur zwei Fragen von entscheidender Bedeutung.

1. Wer wurde mit dieser Waffe ermordet?

2. Wem kann diese Tat durch Zeugen und forensische Beweise nachgewiesen werden?


Alles andere ist ideologische Hirnkacke, die sich Staatsanwälte und deren Lohnschreiber aus dem Arsch ziehen. Wenn ein Mittelding überhaupt Bedeutung hat, das wissen Staatsanwälte auch, dann der gesetzwidrige Erwerb und Weiterverkauf einer Schußwaffe. Die einschlägigen Paragraphen und Strafen suchen sie sich selber im Internet zusammen. Oder sie fragen bei ihrem nächsten Pausentee auf Goetzls Couch, wie das juristisch eigentlich gehandhabt wird, das mit einem 17 Jahre zurückliegenden Waffendeal. Als Richter weiß er die Antwort.

Zu deutsch, ihr ganzer Artikel ist wieder mal Pillepalle, verklärt, statt erklärt, denn der Preis ist immer noch heiß, um den es am Ende des Verfahrens geht. Es geht immer noch um 10 Morde, zwei Bombenanschläge, mehrere Raubüberfälle, nicht zuletzt auch um die Anfertigung einer Bekenntnis-DVD, auf der das Bekenntnis allerdings vergessen wurde. Vom Mord an Kiesewetter und Mordanschlag auf Arnold wollen wir gar nicht erst reden.

Um es im moralischen Duktus von Heribert Prantl zu sagen.
Rechtspflege ist ein schönes Wort für das, was die Justiz tun soll. Sehr unschön ist, was die Justiz in München daraus macht.
Sie macht daraus amtsmißbräuchliche Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung. Mag sein, daß der Wohlleben eine Menge Dreck am Stecken hat. Dann denkt euch dafür ein Anklage aus und verknackt ihn dafür. Was die Bundesanwälte in München machen ist Voodoo-Justiz. Dienelt wird versteckt, Eminger ist auf freiem Fuß. Bis einschließlich dem heutigen Tag wurde bei inzwischen um die 160 Verhandlungstage kein einziger Beweis für gar nichts präsentiert. Nichts, nado, nix.

Das ist dann eben doch Freiheitsberaubung, in der Hoffnung, vielleicht doch noch was zu finden. Das Problem ist, daß nichts gefunden werden wird. Alle am Gericht beteiligten wissen das. Der Spiegel, Aust/Laabs, BILD und Welt, stern und andere Medien wissen das ebenfalls, denn die haben die Akten. Der Arbeitskreis NSU weiß das, denn auch der hat Einblick in die Akten.

Sogar der in Karlsruhe tätigeErste Staatsanwalt Orschitt hat die Akten.

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Nur der Innenausschuß des Bundestages, der steht auf dem Trockenen, denn ausgerechnet dem wird die Akteneinsicht verweigert.

Wir lassen die Irrungen und Wirrungen in der Diskussion des Themas mal außen vor, da auch viel aneinander vorbei diskutiert wurde, so daß fast das polizeiliche Konfliktberatungsteam angerückt wäre, um den weiteren Diskussionsverlauf zu moderieren. Wer sich für solche Dinge interessiert, wie ein Gedanke entsteht, der kann das am Prozeß der Diskussion nachvollziehen. Wir stellen hier das Endergebnis vor.

@Kobra fiel auf, daß bei der kleinen und feinen Waffenkammer, die in der Frühlingsstraße 26 angelegt wurde, gar kein Reinigungsset zu finden war. Es wurde jedenfalls nie darüber berichtet. Das gilt auch für die im Wohnmobil zu Eisenach aufgefunden Waffen.
Obwohl angeblich „viele Waffen“ gefunden wurden, sind keine Waffenreinigungsutensilien, Ölflaschen, Messing-Reinigungsbürsten, Werkzeuge und übliche Metallbüchsen unter den Asservaten aufgeführt, wie es sich für behauptete Waffennarren gehört hätte!
Zu beiden Sachverhalten muß man folgendes wissen. Die ersten drei Waffen (W01 bis W03) wurden von Brandermittler Lenk in der ausgebrannten Wohnung Frühlingsstraße 26 gefunden und dokumentiert. Die Waffen W04 bis W11, darunter die Ceska 83 (W04) und Tokarev (W08), mit der Arnold möglicherweise ermordet werden sollte, diese Waffen wurden am Superfindetag 09.11. von einer anonymen Einheit der Polizeifachschule Chemnitz aus dem Schutthaufen der Frühlingsstraße geborgen, nicht dokumentiert, fotografiert und asserviert, sondern in die Polizeiinspektion Zwickau verbracht und dort gesammelt. Die 2. Dönermordwaffe “Späte Bruni” fiel auf das Dach vom BKA, irgendwie…

Das gleiche Verfahren in Eisenach. Das Wohnmobil wurde nicht in Stregda einer ersten kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen, sondern auf einen Tieflader gehievt und außer Sichtweite unliebsamer Zuschauer gebracht. Damit wurde die Auffindesituation erheblich verändert. Die von den Feuerwehrleuten angefertigten Fotos der Löscharbeiten wurde beschlagnahmt und sind bis heute nie wieder aufgetaucht. Sie konnte somit bisher nicht bei Gericht beigezogen werden.
Wo Waffen im Bestand sind, da finden sich auch die entsprechenden Reinigungsutensilien, dachte sich @fatalist und machte sich auf die Suche. In den Akten wurde man dann doch fündig.

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Asservatenauswertung
1. Objekt/Person: Frühlingsstraße 26, 08058 Zwickau
2. Asservaten-Nr.: 2.12.726 Waffenreinigungsset
3. Asservaten-Beschreibung:
Das Asservat besteht aus einer zweiteiligen, rechteckigen, schwarzen Kunststoffbox.
Das eigentliche Aufbewahrungsteil besteht aus drei kleineren und eine über die gesamte Länge reichende Unterteilung.
4. Auswertung:
Aus einer Internetrecherche ergibt sich, dass unter den Wörtern STIL CRIN die italienische Firma STIL CRIN DI ROSSINI PIERINO & C. S.N.C.12/
als Händler für Waffen, Munition, Ballistik – Geräten und Erprobung ersichtlich ist. Eine gleich aussehende Box bzw. Reinigungsset konnte im Sortiment gesichtet werden.
Das Waffenreinigungsset bedarf keine weitere Auswertung.
Fazit:
Eine Verfahrensrelevanz ist derzeit nicht ersichtlich.
Das kommentiert der Autor dieses Beitrages kurz und bündig, aber leider ohne Begründung, mit der Aussage:
Eine Verfahrensrelevanz ist in jedem Falle gegeben, denn anhand des mechanischen Abriebs an den Bürsten hätte man ermitteln können, ob und aus welcher Waffe gefeuert wurde, ob es Mischspuren gibt usw. Besser als an einem Reinigungsset kann man keine Schmauchspuren abnehmen.
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Abbildung: Das in einer Garage der Polizeiinspektion Zwickau asservierte Waffenreinigungsset. Bildermappe 11 und roter Pfeil wurden ergänzt. Mappen sind vollständig veröffentlicht

Nun wurde wie verrückt das native italienische Waffenöl gesucht, das sich nur aus Suhler Produktion auftreiben läßt, aber nicht aus italienischer.

Womit haben wir es letztlich zu tun? Nun, bei dem oben erwähnten Preis, der für den Tag der Urteilsverkündung ausgelobt ist, geht es um eine ganze Menge, vor allem um akribische Polizeiarbeit und sorgfältige Auswertung der Akten.

Keine Verfahrensrelevanz bei Asservaten, die mit Waffen zu tun haben, in einem Verfahren, in dem es um eine terroristische Vereinigung, Massenmord, Unterstützernetzwerke und weiß der Deibel geht? Geht’s noch?

Welche Verfahrensrelevanz wäre denn gegeben gewesen?

Man hätte das Waffenreinigungsset nach der Untersuchung auf Humanspuren (DNA und Fingerabdrücke) einer physikalisch und chemischen Analyse unterziehen und diese Ergebnisse mit der physikalisch-chemischen Untersuchung der Waffen abgleichen müssen.

Die Waffen W01 bis W11 lagen am 09.11. alle in Zwickau, das Waffenreinigungsset ebenfalls. Am 10.11. gingen die Waffen samt Untersuchungsauftrag an das BKA, damit am 11.11. (Eingang bei KT 21 an jenem Tag) bei bester Karnevalsstimmung unter donnerndem Helau und Alaaf die Ceska 83 (W04) als schlimmste deutsche Supermörderwaffe seit dem Autobahnbau präsentiert werden konnte.

Dabei hätte eine gründliche kriminaltechnische Untersuchung aller Waffen und des Reinigungssets durchaus interessante Ergebnisse liefern können.

Welche Schmauchspuren lassen sich an den Bürsten, Lappen und Reinigungsdochten feststellen? Welche Ölrückstände gibt es? Gibt es Mikrospuren eines mechanischen Abriebs von Metallen? Welche dieser Spuren kann mit welcher Waffe oder der reichhaltig aufgefundenen Munition in Übereinstimmung gebracht werden?

Spannendere Fragen als jene, ob Wohlleben bereits 1998 vor hatte, die Polizisten Kiesewetter und Arnold mit keiner Ceska ermorden zu lassen.
Da diese Untersuchung unterblieb, sie hatte ja keine Verfahrensrelevanz, stellt sich einmal mehr die Frage, wie in einem Rechtsstaat Verfahren dieser Dimension untersucht werden. Von der Aktenführung und Asservierung ganz zu schweigen.

Die Führunsgetage des BKA hat im Einvernehmen mit der politischen Führung des Landes und der Bundesanwaltschaft schnell mal so den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, um im Schnelldurchlauf eine ihnen genehme politische Stimmung zu erzeugen, unter deren Deckung auf Beschluß der Abgeordneten des deutschen Bundestages vom 22.11.2011 Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos rechtstaatswidrig zu Massenmördern und Terroristen verurteilt wurden. Da waren gerade mal 16 Tage seit dem bis heute ungeklärten Tod der beiden vergangen.

Keine Verfahrensrelevanz bei vermutlich 6 Schrotkugeln in Böhnhardts Kopf. 5 Pfund Schwarzpulver, unversehrt im Schuttberg der Frühlingsstraße geborgen, sind ohne jede Bedeutung.

Ein Abgleich der aufgefundenen Waffen mit einem Waffenreinigungsset fällt ebenfalls unter dem Tisch.

Keine weiteren Fragen zum Rechtsstaat, eure Ehren.