11. November 2014

zu spät für Strafverfahren gegen Lammert

Wir hatten uns dieser Tage mit dem elenden Rest der Liedermacher beschäftigt. Leider kommen die kühnen Ideen des Herrn Maas für Biermann zu spät. Im Zuge der Renovierung der deutschen Nackedei-Gesetzgebung hatte der Mann der SPD die eine oder andere nicht realisierbare Idee, die nun in Gänze kassiert worden sind. Von seinen Höhenflügen mußte er sich verabschieden. Der gemeine Deutsche wird sich auch fürderhin knackige Kurven schöner Frauen via Internet anschauen dürfen, so Heise den Stand der Diskussion korrekt abbildet.

Nur eines ist schade, denn das hätte geholfen, den Lammert in den Knast zu bringen.

Es solle aber dabei bleiben, dass künftig die Verbreitung solcher Fotos bestraft werde, "die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen".

Der Lammert hat ja nicht nur die Fotos, sondern einen ganzen Film von dem hilflosen Biermann und dem Gelächter der Abgeordneten ins Internet stellen lassen. Huijui, 15 Jahre Festungshaft wäre das Mindeste an Strafbuße. Leider kommt das Gesetz zu spät.