28. September 2014

NSU: Update auch du!

Das mit der Tokarev (Arnold) ist unglücklich formuliert. In dem Schreiben vom 13.11.2011 ist nur von der Radom (Kiesewetter) die Rede, das beträfe dann auch nur die DNA-Profile von P1 und P4, die nicht erfaßt werden sollen.

Im selben Atemzug stand hier formuliert, daß dies auch die Samples der Tokarev betrifft. Das stimmt so nicht. Das Komma muß weg und ein neuer Absatz hin.

Im Bericht vom 23.12.2011 wird darauf verwiesen, daß die per email am 11.11. übermittelten DNA-Samples der Tokarev später zurückgezogen und als nicht verwertbar erklärt wurden. Der genaue Zeitpunkt des Rückzugs ist den Akten nicht entnehmbar.

Die Übermittlung der Daten eines LKA-Berechtigten zur Radom W01 erfolgte per email am 22.11.2011.

Sie haben im BKA also definitiv Radom (W01), Tokarev (W08) und Ceska (W04) als erstes untersucht und DNA-Profile auf beiden oder sogar allen drei Waffen gefunden. Die verwertbaren auf der Radom dürfen nicht erfaßt werden, sagt das Schreiben vom 13.11.2011. Die der Tokarev werden später zurückgezogen. Datum unbekannt.

Die Ceska wird zum Karnavalsauftakt sofort als deutsche Mörderwaffe des neuen Jahrtausend verkauft, um einen fetten Pfahl in den Boden zu rammen, an dem sich die Staatsräson fürderhin festzuhalten hat. Damit war die Маршрут vorgegeben, und wehe irgendwer verläßt den vorgezeichneten Trampelpfad.

Wir müssen an der Stelle trotzdem präzise sein.

Was passierte in der Zeit vom 11.11., erste verifizierte DNA-Spuren bis 13.11. Schriftsatz, daß die Radom-Spur auf dem Abstellgleis zu enden hat, zumal die DNA-Samples der Tokarev ebenfalls bekannt waren?

Die Ceska wurde als erstes aus dem Rennen genommen. Es folgt zwei Tage später die Radom und später die Tokarev. Alle Waffen sind DNA-verseucht, sind mutmaßlich Tatwaffen. Welche DNA welcher Waffe gehört zu P2 und P3? Welche Kreuztreffer gibt es zwischen diesen drei Waffen.

Die Frage ist ganz einfach. Wer hat ein Interesse daran, daß die drei wichtigsten Tatwaffen, oder tatgleiche, bereits am 13.11.2011 forensisch aus dem Rennen sind und zukünftig nur noch als Behauptungsbeweis gehandelt werden dürfen? Wer hat die Macht, dies zu veranlassen?

Die Waffen müssen am 13.11. erledigt sein, weil sie es nicht waren bzw. es nicht belegt werden kann, der fette Pfahl aber längst in den Boden gerammt war. Am 11.11.11 um 11.11 Uhr.

Am Abend des 11.11. wissen sie, daß sie nur die DNA ihrer eigenen Leute erwischt haben, der Spurenleger. Das geht schon mal gar nicht. Am Samstag ist Krisensitzung, wie man mit diesem Ergebnis umgeht. Und am Sonntag ist das dann von oben nach unten durchgestellt und im Fall der Radom aus Versehen auch notiert worden, obwohl es als stille-Post-Spiel gehandhabt werden sollte. Nie wieder wird man verifizieren können, wer die Spuren in Stregda und Zwickau gelegt hat, unabhängig davon ob es Tatwaffen oder nur die richtigen Waffentypen waren.

Eine Behauptung ist kein Beweis, nicht mal ein Indiz, sondern genau das, was es ist. Die Propagandashow eines Generalbundesanwaltes, der sich mediengeil vor die Kameras stellt, eine Waffe hoch hält und sagt: Die war's.

Nicht einer fragt: Warum die und keine andere?

Zur Erinnerung. Es gab mal in einer Pressekonferenz die Frage, wieso Herr Schäuble, der nicht mal in der Lage ist, sachlich über die Finanzen eines schwarzen Akenkoffers Auskunft zu geben, wieso der die Finanzen eines ganzen Landes verantworten soll, wenn er schon bei Schwarzgeld so vergeßlich ist.

Wieso stellt kein deutscher Journalist solche Fragen an die schludrigen Bundesanwälte?


Folgt ein zweites Update.

Zu den echt netten Leuten im Urlaub auf Fehmarn.

Bezüglich der Fehmarn-Akte hatten wir nach erfolgreich absolviertem Studium geurteilt:

Es handelt sich um ein 400-Seiten-Konvolut erschreckender Banalität, das die Zeugenvernehmungen zu den Urlaubsaufenthalten von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe (BMZ) bzw. Tschäpe (BKA 28.03.2012, S.345 und S. 370) beinhaltet.

An kriminaler Explosivität wird man in diesem Band nicht fündig.

Das Fazit unserer Aktenstaubschnüffelei war für Krimifreunde enttäuschend, aber mit einem Fragezeichen versehen.

Der Teil 3 und Schluß der kleinen Aktenkunde über die Urlaubsinsel Fehmarn hinterläßt uns mit einem Rätsel. Auf 408 Seiten sind exakt Null Beweise für Nichts archiviert worden.

Alles in allem ist hier auf 408 Seiten das beste Leumundszeugnis erstellt worden, das uns jemals zu Gesicht kam. Mit dem wären Böhnhardt und Mundlos jederzeit Sparkassendirektor in Arnstadt geworden, wären ihnen nicht die beiden Burschen in den Weg gekommen, die Anfang September bei der Spurenlegung für den Selbstmord von B&M fotografiert wurden.

Was wir nicht sagen können, darüber schweigt sich die Akte aus, ist die Tatsache, ob sich aus den in der Akte versammelten Zeugenaussagen weitere Ermittlungsansätze ergeben haben. Da hält das BKA den LKA gegenüber tunlichst den Schnabel.


Schau an. Es gab eine zweite Akte. Eine, die jenen Teil enthielt, der dem GBA zugespielt werden mußte und den Verteidigern verborgen bleiben sollte, die auch die vom BKA sehr frühzeitig veröffentlichten Fahndungsbilder enthält, inklusive Screenshots aus Videos, die das in der Hauptakte Fehmarn eruierbare Personenprofil erhärten.

Es handelte sich bei Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe um nette, erlebnishungrige, lebens- und abenteuerlustige Menschen, die sich nicht versteckten. Welcher Untergründler läßt sich schon in seiner Ausgelassenheit filmen und fotografieren? Welcher Untergründler läßt keine Sehenswürdigkeit aus und nimmt jeden Erlebnispark mit, der unterwegs am Straßenrand um Kundschaft bettelt?

Spannend wird nun die Frage sein, wie eine vom BMZ-Trio 2010 genutzte Speicherkarte für Filme derart verdunsten konnte, daß sie, mit 2011er Filmmaterial kombiniert, unversehrt samt nagelneuem Camcorder im Brandschutt Zwickaus wieder auferstand. Gefunden hat das Teil niemand. In den Akten ist es trotz allem erfaßt. Ein Wunder transzendenter Spurensicherung. Ein Fortschritt an Forensik, wie ihn sich Sherlock Holmes nicht mal erträumt hat. Noch fehlende Spuren und Beweise werden aus der Vergangenheit in die Akten gewurmlocht.

Herr Einstein, wir verneigen uns vor ihren wegweisenden Entdeckungen.