21. September 2014

NSU: DNA-Spuren auf den Brandschutt-Waffen

Admin: man wollte keine weiteren Verbrechen von nach dem 4.11.2011, daher nicht einstellen in die D-Bank, merke ich an die ;)
Admin: warum haben die Sachsen bei, LKA Dresden keine DNA von P1 und P4 gefunden? AUf der W01?
Admin: Hat das BKA die Sachsen gefunden? Die vom Labor?
Admin: Wenn auf W01 P1 und P4 sind, wo ist dann P2 und P3? Auf der Ceska oder auf der Tokarev? Mehr Waffen waren nicht bei KT 31... oder?


Das Problem ist schon vertrackt, wenn man nicht alles kennt, die Aktensprache einem verborgen bleibt. Fakt ist, daß am 10.11. eine Antrag auf kriminaltechnische Untersuchung von 11 Waffen aus Zwickau an das BKA geschickt wurde, dem keinerlei Einschränkungen beigefügt sind. Von den 11 Waffen sind wenigstens die Radom W01, die Ceska W04 und die Tokarev W08 von Bedeutung, da die Möglichkeit der Anhaftung von recherchierfähigem DNA-Material bestand.

Erst einige Wochen später sind die Untersuchungen abgeschlossen, am 28.12.2011, einen Tag später jedoch bereits zum Karnevalsauftakt die Ceska vorab als Mörderwaffe schlechthin präsentiert.

In den Akten wird dann darauf hingewiesen, daß auf Wunsch von KT31 zwar eine Recherche nach den DNA stattfinden möge, die Speicherung gefundener Samples in der DNA-Analysedatei für spätere Recherchen jedoch untersagt ist, einfach mal auf deutsch gesagt.

Auf der Radom hat man das Vollprofil P1 und Teilprofil P4 gefunden. Zusätzlich wurde ein Teilprofil einer berechtigten Person LKA Sachsen entdeckt, insgesamt also 3 DNA-Profile differenziert.

Auf der Tokarev W08 wurden zumindest verwertbare Samples gefunden, die noch am 11.11. sicherheitshalber zurückgezogen und als nicht verwertbar eingestuft wurden.

Am 13.11.2011 wird die Einpflege der DNA-Profile von P1 und P4 vorsorglich untersagt. Das hat einen Grund, der nicht in den Akten steht.

Am 11.11. wurden DNA-Samples von P1 als Meldebogen und am 16.11. von P4 für die Einspeisung in die DNA-Analysedatei an ZD-22 übermittelt, so im Gutachten vom 23.12.2011.

P1 und P4 sind an keiner uns zugänglichen Stelle als berechtigte Personen aufgeführt.

Es kann was bedeuten, muß aber nicht.

Zeitleiste [siehe update am Ende des posts]:

10.11. Antrag für 11 Waffen ohne Einschränkungen

11.11. um 16:54 Uhr Übermittlung DNA-Profil P1 von der Radom W01 an ZD22 und ST13-ISA zur Erfassung in DNA-Analysedatei, Teilergebnis für Tokarew W08 wird zurückgezogen, Spur als nicht verwertbar erklärt

13.11. Verbot, DNA-Profile von P1 und P4 für die Recherche zu erfassen, weil es KT31 so wünscht (siehe Aktenausriß)



16.11. DNA-Profil von P4 analysiert und für Erfasssung in der DNA-Analyse-Datei übermittelt

Für unsere Film-Kommissarin ist das ein echtes Problem, denn exakt an den beiden Waffen, mit denen möglicherweise der Mord und Mordversuch an Polizisten verübt wurde, finden sich DNA-Profile, deren Einspeisung in die DNA-Analysedatei untersagt wurde. Noch am 11.11. kurz nach Karnevalsbeginn. Und nun grübelt sie seit Tagen drüber danach, ob es einen Grund dafür gibt.

Vielleicht hatten wir uns da etwas unglücklich ausgedrückt.

Unsere Kommissarin war darüber gestolpert, daß im DNA-geilen Polizeistaat ausgerechnet im größten Supermordfall seit dem Autobahnbau bestimmte DNA-Spuren von der Speicherung in Datenbanken ausgenommen sind. Nun sitzt sie gerade in der Kriminaltechnik, scheißt das Personal zusammen, die auch nichts wissen, weil das von oben so angeordnet war. So stellen wir uns jedenfalls die Filmszene vor.

[update 27.09.2014]

Wann genau die DNA-Samples von W08 (Tokarev) als nicht verwertbar zurückgezogen wurden, ist aus den Akten nicht eruierbar. Es wird im Bericht vom 23.12.2011 erwähnt. Über die DNA-Spur des Berechtigten vom LKA wurde am 22.11. per email berichtet.