10. Januar 2014

Sexualpräferenz

Vertreter der grünen Sekte im Bundestag haben angesichts der jüngsten sexuellen Entwicklung in Deutschland ein Gesetz für den Sexualpräferenz­ausweis angeregt. Nach dem überwältigenden Erfolg des Organspende­ausweises sei es an der Zeit, so die Sektenbeauftragte Goering-Meckert, auch dem Sexualleben der Deutschen mehr Transparenz zu verleihen. Die Grü­nin­nen werden dem heiligen Plenum in Kürze einen Vorschlag über ein Bundessexualpräferenz­ausweisgesetz, BSPAG, zur Abstimmung vorschlagen.

Im Kern bestimme das Gesetz, daß jeder Bürger seine sexuellen Vorlieben und Ekel in einen Sexualpräferenz­ausweis eintragen läßt, so daß die An­bah­nung zwischenmenschlicher Kontakte zukünftig sicherer, schneller und auf solider rechtlicher Grundlage vollzogen oder unterbunden werden kann. Ich mach's nur mit Ausweis, sei das dafür vom Bundessexualamt vorgeschlagene Werbemotto.

Alternativ können die Sexualpräferenzen auch in freier Schriftform beim Bun­des­sexualamt hinterlegt werden, das dann die maschinenlesbaren Form de Schriftsatzes anfertigt, da dort auch die zentrale Datenbank der Sexual­prä­fe­renzen aller Deutschen führt.

Auf die Frage, ab welchem Alter denn so ein Ausweis beantragt bzw. ausgestellt wird, wurde ausweichend geantwortet, da man sich im Sektenvorstand noch nicht ganz einig geworden sei. Denkbar sie ein Alter ab 14 Jahren, sie die Sek­ten­beauftragte. Die Angaben der Personen von 14 bis 18 Jahren werden dann allerdings unter strenger Vertraulichkeit von noch zu beauftragenden Geist­lichen der im jeweiligen Landkreis bevorzugten Konfession verwaltet, hieß es. geisltich deshalb, da sie wegen des Beichtgeheimnisses eh zur Verschwie­gen­heit verpflichtet sind, was sie in den vergangenen Jahrzehnten auch eindrucksvoll nachgewiesen habe. Aus religiösen Kreisen sind keine sexuellen Präferenzen in die Öffentlichkeit gedrungen. Dies haben Schmierfinken der Jounaille gemacht.

Medien dürfen bei allgemeinen öffentlichen Interesse für Personen ab dem 18. Lebensjahr zweimal monatlich eine Recherche beim Bundessexualamt in Auftrag geben, um ihrer Informationspflicht nachzukommen.

Bürger, die sich nicht mehr daran erinnern können, was früher einmal war, dürfen Akteneinsicht beantragen.

Auf Antrag kann ein Online-Zugriff auf die Datenbank beim Bundessexualamt freigeschaltet werden, um Sexualkontakte im Auslandsurlaub oder bei Verle­gung des Ausweises zügig zu ermöglichen, da es keine Mitführpflicht für das Ausweisdokument geben werde.