21. April 2012

Beratung in der Apotheke: Testurteil mangelhaft

Ich brauchte dringend ein Kopfschmerzmittel, da keines mehr im Hause war. Die Bandscheibe macht sich wieder bemerkbar.

Rauf auf's Fahrrad, da ich in der Nähe einen Pillenladen habe, der bis 21 Uhr offen hat. Problemlage erklärt, angesagt, daß ich Paracetamol vertrage, dieses aber in der Wirkung recht schwach sei. Ob es denn etwas besseres im Pillensortiment gäbe, frug ich an.

Ibuprofen.

Ja, aber ich habe ASS-Allergie, bzw. ASS-Überempfindlichkeit. Wenn ich es recht verstanden habe, sind sie von der Einordnung in Allergien weggekommen. Für den, der sowas hat, ist das aber vollkommen Wurscht wie Pelle.

Kommt der Apotheker hinzu und meint auch, ich könne Ibuprophen nehmen, das sei besser und schneller wirksam. Hau ich mir soeben so'ne Pille rein und lese den Beipackzettel, den man eigentlich nie lesen soll, erst im nachhinein.

Da steht laut und deutlich:

Ibuprofen darf nicht eingenommen werden:

- wenn sie in der Vergangenheit mit Asthmaanfällen ... oder Haut­reak­tionen nach der Einnahme von Acetylsalicylsäure ... reagiert haben


Testurteil: Beratung durch Apothekenkollektiv mangelhaft, da Falschberatung.

So, jetzt kann ich nur hoffen, daß mein Immunsystem halbwegs auf Draht ist, oder, ein Glücksumstand, daß die Cortisonspitzen der letzten Wochen einen gewissen Spiegel im Körper hinterlassen haben, denn im Ernstfall hilft nur Cortison.

Muß ich beim schwächelnden Paracetamol bleiben, auch wenn ich's nur zwei- oder dreimal im Monat brauche.

Shit happens.